Das Ministerium für neue und erneuerbare Energien (MNRE) Indiens hat offiziell bekannt gegeben, dass die ALMM-Liste (Approved List of Models and Manufacturers) für Solarmodule ab dem 1. April 2024 in Kraft tritt.
Aussetzung im Geschäftsjahr 2023-24
Die Anordnung wurde im Geschäftsjahr 2023-24 ausgesetzt, um die Lieferung ausreichender Solarmodule für inländische Photovoltaik-Projekte zu gewährleisten. In der neu veröffentlichten Mitteilung stellt das Ministerium klar, dass es Einzelfallprüfungen für folgende Projekte durchführen wird:
- Projekte, bei denen die Module vor dem 31. März 2024 eintreffen, aber aus Gründen, die der Kontrolle des Entwicklers erneuerbarer Energien entzogen sind, nicht vor diesem Datum in Betrieb genommen werden können.
Frühere Gerüchte und geplante Ausnahmeregelung
Anfang des Jahres hatte das MNRE erklärt, dass Gerüchte über die Wiedereinführung der ALMM-Liste ab dem 1. April 2024 unwahr seien. gleichzeitig sollte eine Ausnahmeregelung für vor dem 31. März bestellte und sich im Bau befindliche Projekte eingeführt werden. Diese Ausnahmeregelung wurde jedoch später ohne Angabe von Gründen auf Eis gelegt.
Mindestwirkungsgrade für die Aufnahme in die ALMM-Liste
In einer weiteren Anordnung der vergangenen Woche legte das MNRE die folgenden Mindestwirkungsgrade für die Aufnahme von BIS-zertifizierten Modulen in die ALMM-Liste fest:
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Für Kraftwerksprojekte:
- Kristalline Siliziummodule: 20%
- Cadmiumtellurid (CdTe)-Module: 19%
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Für Dachsolar- und Solarpumpenprojekte:
- Kristalline Siliziummodule: 19,5%
- CdTe-Module: 18,5%
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Für Solarbeleuchtungsanlagen:
- Kristalline Siliziummodule: 19%
- CdTe-Module: 18%