Das Europäische Parlament hat am 15. März 2024 die Neufassung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verabschiedet. Die Richtlinie muss noch vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden, bevor sie in Kraft tritt.
Ab 2030: Solarenergie für alle neuen Wohngebäude
Die neue Richtlinie sieht vor, dass ab 2030 alle neuen Wohngebäude in der EU mit Solarenergie ausgestattet werden müssen. Für öffentliche und nicht-öffentliche Gebäude wird die Einführung von Solarenergie schrittweise erfolgen, abhängig von der Größe des Gebäudes und einer Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit.
Ziel: Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen
Die EPBD zielt darauf ab, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Ziel der EU zu erreichen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen
Derzeit entfallen 40 % des gesamten Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen in der EU auf den Gebäudesektor. Die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden kann dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Energiesicherheit und Nachhaltigkeit zu verbessern.
Null-Emissions-Gebäude bis 2030
Die neue Richtlinie sieht außerdem vor, dass alle neuen öffentlichen Gebäude, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt oder besessen werden, bis 2028 und alle neuen Gebäude ab 2030 emissionsfrei sein müssen.
Dekarbonisierung der Heizsysteme bis 2040
Die Mitgliedstaaten müssen außerdem konkrete Pläne für die Dekarbonisierung der Heizsysteme vorlegen, um die Verwendung fossiler Brennstoffe in den Bereichen Heizung und Kühlung bis 2040 schrittweise einzustellen. Ab 2025 werden keine eigenständigen fossilen Brennstoffkessel mehr subventioniert, während hybride Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen, weiterhin finanziell gefördert werden.