Laut ausländischen Medienberichten veröffentlichte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kürzlich neue Änderungen der Energieverordnung (EnV) und anderer Energiegesetze zur öffentlichen Konsultation. Interessengruppen können bis zum 7. Juli Vorschläge und Stellungnahmen zu den Anpassungen im Plan einreichen. Diese Verordnungen und Gesetze treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Ministerium möchte die Installation großer Photovoltaik-Projekte fördern, die alle verfügbaren Dächer nutzen können, indem es die Anreize für kleine Photovoltaikanlagen verringert.
Gemäß dieser Energieverordnung müssen Subventionen für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 5 kW ab dem Subventionsplan für Aufdach-Photovoltaikanlagen gestrichen werden. Die Schweizer Regierung zahlt derzeit eine einmalige Zahlung von 200 Schweizer Franken (221 US-Dollar) pro Photovoltaikanlage unter 5 kW, während Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung zwischen 5 kW und 30 kW Subventionen zwischen 380 und 440 Schweizer Franken erhalten können. Ab 2024 wird diese Subvention jedoch um 20 Schweizer Franken gesenkt.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erklärte: "Die Kürzung der Subventionen für kleine Photovoltaikanlagen ist viel größer als für große Photovoltaikanlagen. Dies gibt den Entwicklern und Nutzern den Anreiz, größere Photovoltaikanlagen zu installieren, wenn möglich auf geeigneten Dächern."
Die Schweizer Regierung führte am 1. Januar dieses Jahres zusätzlich zu anderen Anreizmodellen eine "Hochwertige Einmalzahlung" (HEIV) für Photovoltaikanlagen ein.