Kategorie: § 12 ABS. 3 USTG

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

1. Grundsituation

Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen

Ab dem 01.01.2023 wurden erhebliche Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen beschlossen. Sowohl für die Ertragssteuer als auch den Verkauf von Solaranlagen, die die Bedingungen laut § 12 ABS. 3 USTG erfüllen, sinkt der Umsatzsteuersatz auf 0 %.

 

Welche Produkte sind zur Nullsteuer berechtigt?

… alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch, Batteriespeicher, die in der Nähe oder auf einem Wohngebäude installiert werden (Gilt nur für private Anlagen in Deutschland).

2. Offizielle Informationen

Seite mit häufig gestellten Fragen zu § 12 ABS. 3 USTG

Geh und sehe

Links zum Gesetz über § 12 ABS. 3 USTG

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3.Wie lange gilt das Gesetz?

Dazu gibt es keine genauen Angaben. Es kann erstmal von einem Geltungszeitraum von einem Jahr ausgegangen werden. Sollte in dem Gesetzeszeitraum eine Änderung des Maßnahmenbündels entschieden werden, welche die oben genannten Anforderungen aufheben oder widerlegen, behalten wir uns das Recht vor, die Mehrwertsteuer nachzufodern.

4.Noch Fragen oder Zweifel? Kein Problem, wir beraten Dich gerne!

Schicke uns eine Mail an: info@bluesunsolar.net, mit dem Betreff "MwSt. Befreiung"! Nenne uns in dieser Mail auch Deine gewünschten Komponenten und wir beraten Dich gern!